Evangelische Stadtmission Karlsruhe e.V.

Kurzzeitpflege für Senioren

 

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege dient als Entlastung für pflegende Angehörige und ist eine Leistung der Pflegekasse. Sie greift beispielsweise, wenn die Versorgung zu Hause kurzfristig nicht möglich ist und die Verhinderungs- und Tagespflege nicht ausreicht. Kurzzeitpflege kann z.B. im Anschluss nach einem Krankenhausaufenthalt beantragt werden. 

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt entsprechende Kosten in Höhe von 1.774,00 Euro bzw. für maximal acht Wochen im Kalenderjahr.

Dieser Betrag kann um bis zu 1.774,00 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Für die so verlängerte Kurzzeitpflege stehen insgesamt max. zu 3.386,00 Euro zur Verfügung.

Die Leistung der Pflegekasse für Kurzzeitpflege ist unabhängig von den Pflegegraden 2-5 der Pflegestufe. Aufwand und damit Kosten sind mit höherem Pflegegrad aber höher, sodass die Leistung der Pflegekasse für eine unterschiedliche Anzahl an Tagen ausreicht. Dies erläutern wir Ihnen gerne mündlich.

Wichtig außerdem zu wissen:

  • Eigenanteil:
    Die Pflegekassen leisten nur für den Pflegeanteil. D.h. Unterbringung, Verpflegung u. Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen.
  • Hälftiges Pflegegeld: 
    Wird von der Pflegekasse bisher schon Pflegegeld geleistet, wird dieses bei Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen lang in halber Höhe weiter ausgezahlt.

 

Kontakt

Für Ihre Anfrage nach Pflegeplätzen können Sie telefonisch direkt die nebenstehenden Bereichsleitungen kontaktieren oder sich an unser Kundenzentrum unter Tel: 0721 9176-110 anrufen.  Anfragen per E-Mail können Sie auch richten an:

kundenzentrum@karlsruher-stadtmission.de

Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen anbieten können.

 

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